Gebühren & Honorar

Für den Ratsuchenden stellt sich vor Mandatserteilung immer die Frage, welche Kosten für eine unabhängige Rechtsberatung / Rechtsvertretung entstehen.

Wir berechnen für eine sozialrechtliche, auf Ihren Einzelfall bezogene Erstberatung eine Gebühr in Höhe von 250 € (zzgl. MwSt).

Möchten Sie uns mit der Prüfung Ihres Anliegens beauftragen, können Sie bereits bei der ersten Kontaktaufnahme alle relevanten Fragen vorab besprechen und ggf. einen persönlichen Termin vereinbaren.

Während des Erstberatungsgesprächs wird dann anhand des vorliegenden Sachverhaltes und nach Prüfung der Unterlagen Ihr Fall eingehend erörtert, eine Bewertung der Rechtslage vorgenommen und Vorschläge für die weitere Vorgehensweise unterbreitet. Im Fall einer Rechtsvertretung werden die Chancen und Risiken dargelegt und erläutert.
Für eine weitere - über die Erstberatung hinausgehende - Beratung werden die gesetzlich vorgegebenen Gebühren nach dem RVG fällig.

Es besteht auch die Möglichkeit nach Mandatserteilung eine für beiden Seiten verbindliche Vergütungsvereinbarung zu schließen, insbesondere bei umfangreichen und sehr komplexen Fallkonstellationen.

Im Fall einer Rechtsvertretung vor Gericht klären wir gerne mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob eine Kostenübernahme möglich ist.

Die Kostenfrage wird mit unseren Mandanten bereits zu Beginn umfassend und offen besprochen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass das Honorar und unsere Dienstleistung in einem angemessenen Verhältnis stehen.

Allgemeine Anfragen, etwa zu unseren Leistungen, Beratungsterminen und Kosten, beantworten wir selbstverständlich kostenfrei.

Neben Besprechungsterminen in unserer Kanzlei bieten wir Ihnen auch Rechtsberatung per Telefon oder Email an.

Wichtiger Hinweis:

Rentenberatungskosten und Honorare sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar (BdF IV B5-S.2255-356/97 vom 20.11.1997).